Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!!

Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 18.1.2023 - 5 AZR 108/22 entschieden, dass Minijobber und Teilzeitkräfte keinen geringeren Stundenlohn als Vollzeitkräfte bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation erhalten dürfen.

Geklagt hatte ein Rettungssanitäter, der als Minijobber 5€ weniger Stundenlohn erhielt als seine in Vollzeit tätigen Kollegen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun geurteilt, dass dies nicht rechtmäßig war und er Anspruch auf Nachzahlung hat.

Zurück