Miete - Neue Richtwerte
Richtwerte für die Angemessenheit der Miete:
Anzahl der Personen | Bruttokaltmiete |
1 | 539 € |
2 | 563 € |
3 | 696 € |
4 | 791 € |
5 | 974 € |
6 | 1182 € |
(+ 1)* | (+ 108 €)* |
(* für jede weitere Person erhöht sich der Richtwert um jeweils 108 €)
Diese Richtwerte beziehen sich auf die sogenannte Bruttokaltmiete (Grundmiete, Betriebskosten, Wasser und Abwasser).
Sie gelten (rückwirkend) ab dem 01.03.2025.
Für die bisher anerkannten höheren Mieten für die Stadtteile Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen und Strom (in Höhe von 12 %) gilt Bestandsschutz. Das bedeutet: wenn die bestehende Miete in einem dieser Stadtteile nicht höher ist als 12 % des betreffenden Richtwerts, gilt diese trotzdem noch als angemessen hoch. Das gilt allerdings nicht für Neuanmietungen ab dem 01.03.2025.
Der zu Januar 2024 eingeführte Bremer Mietspiegel hat aktuell noch keinerlei Auswirkungen auf die hier angegebenen Richtwerte.