Nebenkosten-Abrechnung

Alles wird teurer. Vor allem Energie. Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass viele Mieter im Dezember einer Nebenkosten-Abrechnung erhalten, in der drinsteht, dass sie was nachzahlen müssen.

Reichen Sie diese Rechnung unverzüglich beim Amt ein. Mit der Bitte um Kostenübernahme. Denn Jobcenter, bzw. Amt für Soziale Dienste müssen diese Kosten in tatsächlicher Höhe übernehmen (gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII).

Das allerdings nur im Monat der Fälligkeit der Rechnung. Und das ist meistens der Monat, in dem Sie die Abrechnung erhalten.

Sollten Sie also im Dezember so eine Nebenkosten-Nachzahlung erhalten: reichen Sie diese unverzüglich beim Amt ein, also noch im selben Monat!

Am besten per E-Mail oder per Fax. Damit Sie die rechtzeitige Zusendung der Nebenkosten-Abrechnung nachweisen können.

Der Anspruch (auf Kostenübernahme einer Nebenkostennachzahlung durch das Amt) besteht:

  • im laufenden Bürgergeldbezug beim Jobcenter (Antrag bei Jobcenter)
  • beim Bezug von Leistungen durch das Amt für Soziale Dienste (Antrag bei Amt für Soziale Dienste)
  • bei Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag (Antrag bei Jobcenter)
  • auch wenn man normalerweise genug Geld verdient, um sein Leben finanzieren zu können, aber durch eine hohe Nebenkostennachzahlung für einen Monat bedürftig wird. (Antrag bei Jobcenter)

Wenn Sie Fragen hierzu haben: melden Sie sich bei uns! Wir helfen gerne weiter!

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