Nebenkosten-Abrechnung
Rechtzeitig Kostenübernahme beim Amt beantragen!
Pünktlich zur Weihnachtszeit freuen sich auch Vermieter und Energieversorger wieder auf Geschenke. Und schicken ihren Mietern und Kunden hierzu nicht selten im Dezember noch schnell ihren Wunschzettel: natürlich in Form einer Nebenkostenabrechnung (Heiz- und/oder Betriebskosten).
Wenn auch Ihnen so eine Abrechnung ins Haus flattert: Handeln Sie schnell!
Beantragen Sie die entsprechende Kostenübernahme beim Amt (Jobcenter, bzw. Amt für Soziale Dienste)