Neue Regelbedarfe ab 01.01.2024

Gute Neuigkeiten:

Zum 01.01.2024 erhöhen sich die Regelbedarfe wie folgt:

Alleinstehende: 563 €

Partner (volljährig): 506 €

Heranwachsende( 18-24 Jahre): 451 €

Jugendliche (14-17 Jahre): 471 €

Kinder (6-13 Jahre): 390 €

Kleinkinder (0-5 Jahre): 357 €

 

Ebenfalls erhöht haben sich die Warmwasserpauschalen (alle, die ihr Warmwasser mit einem Boiler produzieren, erhalten für die Kosten des dafür benötigten Stroms eine monatliche Pauschale in Höhe von 2,3 % des jeweiligen Regelbedarfs).

Die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung (Geld, dass Ihnen nicht als Einkommen bedarfsmindernd angerechnet wird, sondern was Sie komplett für sich behalten dürfen) berechnen sich (seit dem 01.07.2023 nach wie vor) wie folgt

Verdienst bis 100 €: Davon können Sie 100 € komplett für sich behalten (Grundfreibetrag).

Verdienst zwischen 101 € und 520 €: davon können Sie weitere 20 % (des Bruttoverdienstes) für sich behalten.

Verdienst zwischen 520 € und 1.000 €: davon können Sie weitere 30 % (des Bruttoverdienstes) für sich behalten.

Verdienst von 1.001 € bis 1.200 €: davon können Sie weitere 10% (des Bruttoverdiensts) für sich behalten.

Verdienst von 1.200 € bis 1.500 € (falls alleinerziehend): davon können Sie weitere 10% (des Bruttoverdiensts) für sich behalten.

 

Das Schonvermögen (also das Vermögen, dass man nicht für seinem Lebensunterhalt aufbrauchen muss, also für sich behalten darf) wird angehoben:

Jede Person einer Bedarfsgemeinschaft darf ab dem 01.01.2023 ein Schonvermögen in Höhe von 15.000 € besitzen.

Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs (sog. "Karenzzeit") erhöht sich dieser Betrag sogar noch um 25.000 € pro Bedarfsgemeinschaft.

 

Eine gute Übersicht hierzu bietet Ihnen unser Flyer "Regelbedarfe 2024"

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