Pfändungsfreigrenzen 2021

Nach der aktuellen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung kann ein monatlicher Nettolohn in Höhe von weniger als 1.260 € nicht gepfändet werden. Muss der Schuldner zudem einer weiteren Person Unterhalt bezahlen, erhöht sich dieser Freibetrag auf 1.730 €. Muss er zwei Personen Unterhalt zahlen, erhöht sich dieser Freibetrag auf 2.000 €. Die Details ergeben sich aus der aktuellen Pfändungsfreigrenzentabelle.

 

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