Schönes Neues Bürgergeld
Zum 01.01.2023 erhöhen sich die Regelbedarfe wie folgt:
Alleinstehende: 502 €
Partner (volljährig): 451 €
Heranwachsende( 18-24 Jahre): 402 €
Jugendliche (14-17 Jahre): 420 €
Kinder (6-13 Jahre): 348 €
Kleinkinder (0-5 Jahre): 318 €
Die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung (Geld, dass Ihnen nicht als Einkommen bedarfsmindernd angerechnet wird, sondern was Sie komplett für sich behalten dürfen) bleiben bis zum 01.07.2023 die alten:
Verdienst bis 100 €: Davon können Sie 100 € komplett für sich behalten (Grundfreibetrag).
Verdienst zwischen 101 € und 1.000 €: Davon können Sie weitere 20 % (des Bruttoverdienstes) für sich behalten.
Verdienst von 1001 € bis 1.200 €: Davon können Sie weitere 10% (des Bruttoverdiensts) für sich behalten.
Verdienst von 12.01 € bis 1.500 € (falls alleinerziehend) Davon können Sie ebenfalls weitere 10% (des Bruttoverdiensts) für sich behalten.
Das Schonvermögen (also das Vermögen, dass man nicht für seinem Lebensunterhalt aufbrauchen muss, also für sich behalten darf) wird angehoben:
Jede Person einer Bedarfsgemeinschaft darf ab dem 01.01.2023 ein Schonvermögen in Höhe von 15.000 € besitzen.
Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs erhöht sich dieser Betrag sogar noch um 25.000 € pro Bedarfsgemeinschaft.