Wohngeld oder Bürgergeld?

... was ist nun besser, Wohngeld oder Bürgergeld?

Diese Frage dürften sich vor allem sog. „Aufstocker“ stellen (also Menschen, die zwar arbeiten, damit aber nur so wenig verdienen, dass es zum Leben nicht reicht und die deswegen ergänzende Leistungen vom Jobcenter erhalten).

Da die Höhe beider Sozialleistungen jeweils von individuellen Faktoren abhängig ist, lässt sich das pauschal zwar gar nicht so einfach beantworten. Im Durchschnitt soll das das neue Wohngeld-Plus aber etwa 370,- € betragen.

Für alle Bürger also, die neben ihrem Arbeitseinkommen ergänzende Leistungen in Höhe von maximal 400,- € erhalten, ist daher die Beantragung von Wohngeld absolut zu empfehlen.

Denn Wohngeld ist im Vergleich zum Bürgergeld prinzipiell die etwas „angenehmere“ Sozialleistung: es wird in der Regel für 12 Monate bewilligt (statt wie das Bürgergeld für nur 6 Monate). Es drängt einen niemand dazu, sich anderweitig zu bewerben oder weiter zu qualifizieren, man muss nicht stets vermittelbar sein, der Behörde nicht mitteilen, wenn man mal in den Urlaub fahren will, und es gibt natürlich auch keinerlei Sanktionen für irgendein Fehlverhalten.

Wenn Sie also aktuell nicht mehr als 400,- € Bürgergeld erhalten, sollten Sie ernsthaft erwägen, einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Da die Bearbeitung eines Wohngeldantrags aktuell jedoch mehr als 7 Monate dauert, erhält man aber, wenn man im laufenden (aufstockenden) Bürgergeldbezug ist, bei Antragstellung auf jeden Fall die aktuellen Bürgergeldleistungen weiter. Und zwar bis zu dem Monat, in dem man schließlich den Wohngeldbescheid erhält.  

Informieren Sie aber auf jeden Fall das Jobcenter über ihren Wohngeldantrag. Denn für den Fall der Wohngeldbewilligung hat das Jobcenter dann einen Erstattungsanspruch gegen die Wohngeldbehörde (in Höhe des Wohngeldes, welches rückwirkend bewilligt wurde). Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass das Jobcenter das von der Wohngeldstelle an Sie direkt ausbezahlte Wohngeld für vergangene Monate (von Antragstellung bis Bewilligung) direkt von Ihnen zurückfordern wird.

Abgesehen davon ist das das Jobcenter natürlich auch verpflichtet, Sie darüber zu beraten, welche Leistung für Sie die günstigere ist (Wohngeld oder Bürgergeld).

Sollten Sie jedoch aktuell noch keinerlei sozialen Leistungen beziehen, sollten Sie im Zweifel immer beides beantragen, also sowohl Wohngeld als auch Bürgergeld und dann entscheiden, was für Sie die bessere Variante ist. Auch hier gilt natürlich, dass Sie nach § 14 SGB I einen Rechtsanspruch darauf haben, von den Behörden diesbezüglich beraten zu werden.

Wenn Sie wissen möchten, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie einen sog. „Wohngeldrechner“ nutzen.

Folgenden Rechner können wir hierzu empfehlen:

Dort geben Sie dann alle relevanten Daten ein und erhalten hierfür eine Wohngeldberechnung.

Diese Berechnung ist zwar ohne rechtliche Gewähr (also Sie können gegenüber der Wohngeldstelle nicht auf das Ergebnis der Berechnung bestehen). Die Berechnung ist aber für Ihre Entscheidung, ob es überhaupt Sinn machen könnte, einen Wohngeldantrag zu stellen, auf jeden Fall hilfreich.

Natürlich können Sie sich auch gerne bei uns darüber beraten lassen, welche der beiden Leistungen (Wohngeld oder Bürgergeld) in ihrem konkreten Fall die bessere Variante wäre.

 

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