
Hartz 4 Sanktionen sind teilweise verfassungswidrig
Wer Grundsicherung bezieht und ein Jobangebot ausschlägt, muss bisher mit empfindlichen Kürzungen der Leistungen rechnen. Diese Sanktionen haben die Verfassungsrichter nun für teilweise verfassungswidrig erklärt. Weitere Informationen unter: https://www.gmx.net/magazine/politik/hartz-iv-sanktionen-teilweise-verfassungswidrig-34156742?fbclid=IwAR3GMw3CMaK8DhqreQyJXrLdC5k1vuySzSSrrx5CnBXMZ9EET06pGSMVJJg