Mitglied werden
Auszug aus der Satzung der Solidarischen Hilfe e.V.
§ 3 Abs. (4) Mitgliedschaft:
Der Austritt eines Mitglieds ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig. Die Kündigung erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Wir würden uns freuen, wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft unsere Arbeit unterstützen. Hier können Sie sich das Beitrittsformular herunter laden: