Infos

Hier können Sie in unserem Archiv stöbern.

Die Beratungsstellen der Solidarische Hilfe e.V. sind in der Zeit vom 24.12.24 bis 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gute Zeit und sind ab dem 02. Januar zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

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The counselling centres of Solidarische Hilfe e.V. are closed from 24.12.24 to 01.01.2025.

We wish you and your families a good time and will be there for you on 2 January during the usual opening hours.

Rechtzeitig Kostenübernahme beim Amt beantragen!

Pünktlich zur Weihnachtszeit freuen sich auch Vermieter und Energieversorger wieder auf Geschenke. Und schicken ihren Mietern und Kunden hierzu nicht selten im Dezember noch schnell ihren Wunschzettel: natürlich in Form einer Nebenkostenabrechnung (Heiz- und/oder Betriebskosten).

Wenn auch Ihnen so eine Abrechnung ins Haus flattert: Handeln Sie schnell!

Beantragen Sie die entsprechende Kostenübernahme beim Amt (Jobcenter, bzw. Amt für Soziale Dienste)

Wir suchen aktuell helfende Hände, die ehrenamtlich für uns tätig werden möchten.

Konkret geht es um eine Mitarbeit in unseren Projekten

 

Ausfüllhilfe

 

Papierkram

 

Seit dem 01.07.2023 gibt es bei der Einkommensanrechnung mehrere Verbesserungen.

So gelten Erbschaften seitdem nicht mehr als Einkommen und insbesondere die Einkommensfreibeträge für junge Menschen wurden erhöht.

Eine Übersicht über alle Neuerungen erhalten Sie auf unserem Infoblatt "Einkommensanrechnung - Neuerungen seit Juli 2023".

Alles wird teurer... aber zum Glück ist auch das Bürgergeld etwas gestiegen.

Was sie sich mit diesem Geld so alles leisten können sollten, sehen Sie hier:

in der statistischen Zusammensetzung des Warenkorbs 2024.

Mit der Bürgergeldreform wurde der Vermittlungsvorrang abgeschafft.

Mit der Neuregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 sollen vorrangig Leistungen erbracht werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ermöglichen, es sei denn, eine andere Leistung ist für die dauerhafte Eingliederung erforderlich.

Für Details hier unser "Infoblatt Weiterbildung".

 

Die Regelbedarfe werden zum 01.01.2024 deutlich erhöht.

 

Die neuen Regelbedarfe im einzelnen:

Anfang des Jahres gab es zwei wichtige Reformen: aus „ALG II“ wurde „Bürgergeld und aus „Wohngeld“ wurde „Wohngeld-Plus“ (was aber weiterhin „Wohngeld“ heißt)

Was sich nicht geändert hat ist allerdings folgender Grundsatz: beides zusammen geht nicht! Wer Bürgergeld bezieht, kann kein Wohngeld bekommen und umgekehrt.

Doch was ist nun besser, Wohngeld oder Bürgergeld?

Liste nützlicher Adressen

(fast) aller Bremer Beratungsstellen,

geordnet nach Beratungsthemen und Zielgruppen.

(Stand: Juni 2023)

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Das FRAUEN*ZENTRUM der Solidarische Hilfe e.V. hat jetzt einen neuen Flyer.

Alle wichtigen Informationen finden Sie dort.

There is also a flyer in english.

Oft werden Frauen schlechter bezahlt als Männer – manchmal auch, weil ein Mann ein höheres Gehalt mit seinem Arbeitgeber ausgehandelt hat.

Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt klargestellt: „Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt."

Die Vermögensfreigrenze ist von 5000,- € auf 10.000,-  € erhöht worden.

Ein angemessenes KFZ ist nun auch anerkannt. Daher muss nun auch die KFZ-Haftpflichtversicherung bei der Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden.

Erbschaft wird auch nicht mehr als Einkommen angerechnet, sondern als Vermögen, daher gilt dann die Vermögensfreigrenze von 10.000,- €.

Oft erhalten Minijobber und Teilzeitkräfte einen geringeren Stundenlohn als Vollzeitkräfte. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entscheiden, dass dies nicht rechtmäßig ist. Minijobber und Teilzeitkräfte müssen (bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation) vielmehr den gleichen Stundenlohn erhalten wie Vollzeitkräfte (desselben Arbeitgebers).

ALG II ist tot! Lang liebe das Bürgergeld!

Aber im Grunde läuft alles genauso weiter wie bisher. Insbesondere die Anträge auf Erst- oder Weiterbewilligung erfolgen genauso wie bisher auch. Nur dass es jetzt eben nicht mehr "ALG II", sondern "Bürgergeld"heißt.

Das Schöne am neuen Bürgergeld ist vor allem, dass sich zum 01.01.2023 Regelbedarfe und Schonvermögen erhöhen.

Alleinstehende Flüchtlinge in Sammelunterkünften haben bislang weniger als das Existenzmimim erhalten. Das Bundesverfassunsggericht hat dies jetzt als verfassungswidrig bezeichnet. Die Solidarische Hilfe begrüßt die Entscheidung und fordert die Stadtgemeinde Bremen auf, nun allen Geflüchteten – auch den in Sammelunterkünften – schnellstmöglich wieder das Existenzminimum zugewähren.

Sie haben den Überblick über ihre Unterlagen verloren?

Sie könnten Unterstützung bei ihren Anträgen gebrauchen?

Papierkram und Ausfüllhilfe!

Wie helfen Ihnen!

Heiz- und Stromkosten explodieren gerade!

Was tun?

Ihre Möglichkeiten zur Kostenübernahme für Heiz- und Stromkosten finden Sie auf

www.energie-hilfe.org

... sonst ändert sich nix.

Jedenfalls nix Wesentliches.

Einen Vergleich der wichtigsten Bürgergeld-Neuerungen mit den aktuellen Hartz IV-Regelungen und unsere Kritik daran finden Sie in folgendem Flyer:

Bürgergeld vs Hartz IV

Sie haben Lust ein Frauenprojekt mitzugestalten und Einblicke in unsere Beratungsarbeit zu erhalten?
Melden Sie sich gerne unter frauenzentrum@solidarische-hilfe.de oder 0421-53 28 89!

Seit dem 12. Mai 2022 teilen Tausende Nutzer*innen unter dem Hashtag #IchbinArmutsbetroffen in den Sozialen Netzwerken ihre Situation. Wir unterstützen diese Kampagne und rufen dazu auf die dazugehörige Petition zu unterzeichen: #IchBinArmutsbetroffen  

In Bremen gilt seit dem 2. Juni 2022 eine neue Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft. Als Solidarische Hilfe e.V. fordern wir weiterhin die Übernahme der tatsächlichen Mietkosten.

Die Angemessenheits-Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) wurden neu festgesetzt.

Die neuen Richtwerte gelten rückwirkend zum 01.03.2022.

Wann:

Am Freitag von 14:00h bis 16:00h

Im Frauen*zentrum.

 

Auch wenn das SGB II u.A. den Grundsatz des Gender Mainstreamings (§1 SGB II ) vorsieht, können einige Kritikpunkte in Bezug auf die Umsetzung der selbstgesetzten Zielsetzungen aufgezeigt werden:

Ermäßigte Kulturtickets für Menschen mit wenig Geld.

Leistungsberechtigte für den Bremen-Pass können mit diesem ermäßigte Kulturtickets erhalten.

Wo und wie genau erfahren sie hier: kulturticketbremen.de

 

Die Bremer Jobcenter weigern sich nach wie vor Eingangsbestätigungen zu erteilen. Hiergegen richtet sich eine Petiton, die noch bis zum 11.04.2022 unterzeichnet werden kann.

Heute, 08.03.2022, ist Weltfrauentag!

Mehr Infos dazu mit Hinweisen auf viele interessante Veranstaltungen heute und in den nächsten Tagen finden Sie hier:

Internationaler Frauentag im Land Bremen 2022

 

Das Armutsrisiko für alleinerziehende Familien ist in Deutschland unter allen Familienformen das höchste. 43 Prozent der Ein-Eltern-Familien gelten als einkommensarm, während es bei den Paarfamilien mit einem Kind 9 Prozent, mit zwei Kindern 11 Prozent und mit drei Kindern 31 Prozent sind.

Manche Probleme in Zusammenhang mit Arbeits- und Erwerbslosigkeit, Existenzsicherung und den Umgang mit knappen Ressourcen betreffen Frauen* auf andere oder besonders gravierende Art und Weise.

Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide nur durch E-Mail einzulegen reicht nicht aus. Denn so ein E-Mail-Widerspruch wäre formal unwirksam und damit wirkungslos. Widersprüche müssen immer schriftlich eingelegt werden. Und das heißt: eigenhändig unterschreiben sein.

Das Sozialgericht Bremen erklärt die Hartz 4 Mietobergrenzen in der Stadtgemeinde Bremen in der
Zeit vom März 2017 bis Juni 2021 für rechtswidrig.

An einem Austauschtreffen mit der Bundestagsabgeordneten Doris Achelwilm (Die Linke) nahmen
drei Kolleg*innen unserer Sozial- und Schuldnerberatungsstelle in Bremen-Vegesack teil.

- gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt
 
Vor kurzem wurde in vielen Medien über die systematische Diskriminierung bei BREBAU,
dem zweitgrößten städtischen Wohnungsunternehmen in Bremen, berichtet.

Seit dem 01.07.2021 gelten für die Pfändung von Einkommen folgende Pfändungsfreigrenzen.

In der Corona-Pandemie wurden viele Menschen ärmer und zugleich wenige Menschen reicher.

Eine Überwindung der Corona-Krise ist daher ohne Überwindung der gegenwärtigen Reichtumverteilung eigentlich nicht möglich.