ALG II ist tot! Lang liebe das Bürgergeld!
Aber im Grunde läuft alles genauso weiter wie bisher. Insbesondere die Anträge auf Erst- oder Weiterbewilligung erfolgen genauso wie bisher auch. Nur dass es jetzt eben nicht mehr "ALG II", sondern "Bürgergeld"heißt.
Das Schöne am neuen Bürgergeld ist vor allem, dass sich zum 01.01.2023 Regelbedarfe und Schonvermögen erhöhen.