Terminkalender mit Termin für eine Schuldnerberatung

Schuldnerberatung

Kennen Sie das?

  • Sie wissen nicht mehr, wie Sie Ihre Schulden bezahlen sollen?
  • Ihre Raten sind zu hoch / können nicht mehr gezahlt werden
  • Ihnen drohen Zwangsmaßnahmen, der Gerichtsvollzieher hat sich angemeldet?
  • Ihnen droht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid)?
  • Sie wissen einfach nicht mehr weiter?

Was müssen Sie tun?

  • Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Erstberatungsgespräch
  • Gemeinsam finden wir einen Weg aus Ihrer Schuldenfalle
Schuldner- und Insolvenzberatung anerkannt gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzverordnung seit 2000
Formular für einen Antrag auf Sozialleistungen

Sozial- und Erwerbslosenberatung

  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht?
  • Sie haben Probleme mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder dem Sozialamt?
  • Sie fühlen sich überfordert bei der Beantragung von Sozialleistungen (Wohngeld, Elterngeld, etc.)?
  • Wir beraten Sie professionell, unabhängig und selbstverständlich vertraulich.
  • Die Beratung ist für Sie kostenlos
Sozial- und Erwerbslosenberatung in Süd, Nord und Ost zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015

Kontaktformular

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Durch das Abschicken des Kontaktformulars bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe und dass ich damit einverstanden bin, dass meine Daten verwendet werden, um mein Anliegen zu bearbeiten. Ihre Daten werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Aktuelles

Die Beratungsstellen der Solidarische Hilfe e.V. sind in der Zeit vom 24.12.24 bis 01.01.2025 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gute Zeit und sind ab dem 02. Januar zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

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The counselling centres of Solidarische Hilfe e.V. are closed from 24.12.24 to 01.01.2025.

We wish you and your families a good time and will be there for you on 2 January during the usual opening hours.

Rechtzeitig Kostenübernahme beim Amt beantragen!

Pünktlich zur Weihnachtszeit freuen sich auch Vermieter und Energieversorger wieder auf Geschenke. Und schicken ihren Mietern und Kunden hierzu nicht selten im Dezember noch schnell ihren Wunschzettel: natürlich in Form einer Nebenkostenabrechnung (Heiz- und/oder Betriebskosten).

Wenn auch Ihnen so eine Abrechnung ins Haus flattert: Handeln Sie schnell!

Beantragen Sie die entsprechende Kostenübernahme beim Amt (Jobcenter, bzw. Amt für Soziale Dienste)

Wir suchen aktuell helfende Hände, die ehrenamtlich für uns tätig werden möchten.

Konkret geht es um eine Mitarbeit in unseren Projekten

 

Ausfüllhilfe

 

Papierkram

 

Infos

Seit dem 01.07.2023 gibt es bei der Einkommensanrechnung mehrere Verbesserungen.

So gelten Erbschaften seitdem nicht mehr als Einkommen und insbesondere die Einkommensfreibeträge für junge Menschen wurden erhöht.

Eine Übersicht über alle Neuerungen erhalten Sie auf unserem Infoblatt "Einkommensanrechnung - Neuerungen seit Juli 2023".

Mit der Bürgergeldreform wurde der Vermittlungsvorrang abgeschafft.

Mit der Neuregelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 bis 5 sollen vorrangig Leistungen erbracht werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ermöglichen, es sei denn, eine andere Leistung ist für die dauerhafte Eingliederung erforderlich.

Für Details hier unser "Infoblatt Weiterbildung".

 

Auch wenn das SGB II u.A. den Grundsatz des Gender Mainstreamings (§1 SGB II ) vorsieht, können einige Kritikpunkte in Bezug auf die Umsetzung der selbstgesetzten Zielsetzungen aufgezeigt werden: